Sie sind hier: Startseite Termine Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) nach § 17c - Juni 2015 - Neue Verhandlungsergebnisse

Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) nach § 17c - Juni 2015 - Neue Verhandlungsergebnisse

Sie erhalten aus erster Hand Informationen über die Inhalte der neuen Prüfvereinbarung nach § 17c Abs. 2 KHG, die wesentlichen Veränderungen des Prüfverfahrens nach § 275 Abs. 1c SGB V und deren Auswirkungen und die Abrechnungsprüfung. Unsere Experten verfügen nicht nur über langjährige praktische Erfahrung, sondern sind auch meist bundesweit tätig. Aufgrund der langjährigen beruflichen Erfahrungen, werden unsere Experten speziell auf die besonderen Probleme verschiedener Krankenhausträger- kommunaler, privater und kirchlicher Träger- eingehen. Die Teilnehmer können aus ihrem Klinikalltag Problemstellungen mit den Referenten diskutieren.
  • Sie erhalten aus erster Hand Informationen über die Inhalte der neuen Prüfvereinbarung nach § 17c Abs. 2 KHG, die wesentlichen Veränderungen des Prüfverfahrens nach § 275 Abs. 1c SGB V und deren Auswirkungen und die Abrechnungsprüfung. Unsere Experten verfügen nicht nur über langjährige praktische Erfahrung, sondern sind auch meist bundesweit tätig. Aufgrund der langjährigen beruflichen Erfahrungen, werden unsere Experten speziell auf die besonderen Probleme verschiedener Krankenhausträger- kommunaler, privater und kirchlicher Träger- eingehen. Die Teilnehmer können aus ihrem Klinikalltag Problemstellungen mit den Referenten diskutieren.
    49.4455087 11.0781309
Wann 17.06.2015
von 09:00 bis 17:00
Veranstaltungsort Arabella Sheraton Hotel Carlton
Stadt Nürnberg
Kontaktname
Kontakttelefon 07931 52612
Zielgruppe Das Seminar wendet sich ausschließlich an Krankenhausverbände und an die Krankenhäuser, z.B. Geschäftsleitung, Ärztliche Direktoren, Leitende Ärzte, Patientenmanagement, Verwaltungsleitung, Finanzabteilung, Controlling/Medizincontrolling, Pflegedienstleitungen, Pharmafirmen, Beraterfirmen usw.
Termin übernehmen vCal
iCal

NEU - Auswirkungen der Prüfvereinbarungen auf Bundesebene nach §17c Abs.2 KHG auf die Abrechnungsprüfung

Durch das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung (Beitragsschuldengesetz) vom 15.03.2013 ist §17c KHG grundlegend geändert worden. Das für die tägliche Krankenhauspraxis bedeutsamste Element der Neuregelung ist die Regelung des §17c Abs.2 KHG, wonach DKG und GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung zur Regelung der Durchführung von MDK-Prüfverfahren nach §275 Absatz1c SGB V regeln sollen.

Diese Vereinbarung ist für Patienten, die ab dem 1.1.2015 aufgenommen werden, verbindlich in Kraft getreten. Aufgrund der anhaltenden Kritik seitens der Krankenhäuser, wurden bereits die  Gespräche zur Anpassung der Vereinbarung auf Bundesebene aufgenommen. Sie erhalten aus erster Hand Informationen über die Inhalte der neuen Prüfvereinbarung nach §17c Abs. 2 KHG, die wesentlichen Veränderungen des Prüfverfahrens nach §275 Abs.1c SGB V und deren Auswirkungen und die Abrechnungsprüfung.

Unsere Experten verfügen nicht nur über langjährige praktische Erfahrung, sondern sind auch meist bundesweit tätig. Aufgrund der langjährigen beruflichen Erfahrungen, werden unsere Experten speziell auf die besonderen Probleme verschiedener Krankenhausträger - kommunaler, privater und kirchlicher Träger - eingehen. Die Teilnehmer können aus ihrem Klinikalltag Problemstellungen mit den Referenten diskutieren und besprechen. Sie zeigen anhand von Beispielen, wie durch korrekte Dokumentation und Kodierung Erlöspotentiale erschlossen und gerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden können und eine nachhaltige Erlössicherung den wirtschaftlichen Erfolg des Krankenhauses garantieren kann. Alle Referenten sind den ganzen Tag anwesend und stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung! Bitte bringen Sie Ihre Fragen zu aktuellen Themen mit.

Direktbuchung

Weitere Informationen über diesen Termin…

RS Medical Consult

RS Medical Consult GmbH

Programm

MDK_17.06.Nürnberg.pdf — PDF document, 413 kB (423,561 bytes)