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Anhörung zu Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegepersonalausstattung im Krankenhaus

Die Barmer begrüßt den Änderungsantrag zur Verbesserung der Pflegepersonalaus- stattung im Krankenhaus. Es sei sinnvoll, dass künftig für Bereiche, die einer bestimmten Pflegepersonalausstattung bedürfen, Personaluntergrenzen festgelegt werden sollen. Zusätzliche finanzielle Mittel seien hierfür nicht bereitzustellen.

19.05.2017

Gegenstand des Änderungsantrags sind Empfehlungen, die eine Expertenkommission zum Pflegepersonal im Krankenhaus kürzlich vorgelegt hatte. Ziel ist dabei insbesondere die Festlegung von Personaluntergrenzen in sogenannten pflegesensitiven Bereichen (wie etwa Intensivstationen) sowie die Überführung der Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms in den Pflegezuschlag. Zum Änderungsantrag wurde am 17.05.2017 eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags durchgeführt. Während die Vertreter der Ärzteschaft, Krankenkassen und Wissenschaft die Einführung von Personaluntergrenzen grundsätzlich begrüß- ten, lehnten die Krankenhäuser allgemeine Personalvorgaben ab, berichtet die Barmer.

Intensiv diskutiert wurde nach Angaben der Krankenkasse über die Qualität des Datenmaterials zur Pflegebesetzung, auf dessen Basis Personalvorgaben gemacht werden sollen. So wies der GKV-Spitzenverband darauf hin, dass belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse über das Verhältnis von Pflegequalität und Personalbesetzungen für das deutsche Versorgungssystem bislang fehlen. Deshalb müsse die empirische Datenlage künftig deutlich verbessert werden.

Die Barmer begrüßt den Änderungsantrag zur Verbesserung der Pflegepersonalausstattung im Krankenhaus. „Es ist sinnvoll, dass künftig für Bereiche, die einer bestimmten Pflegepersonalausstattung bedürfen, Personaluntergrenzen festgelegt werden sollen. Die vorgesehene wissenschaftliche Begleitung ist notwendig und sollte einen qualitativen Vergleich der Pflege vor und nach Anwendung der Personaluntergrenzen herstellen. Eine zusätzliche Finanzierung für die neuen Personalvorgaben ist aus Sicht der Barmer nicht notwendig, da die DRGs bereits die Kosten für das erforderliche Personal vorsehen."

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